Die KfW fördert Ihren Einbruchschutz
Angesichts weiterhin hoher Einbruchzahlen lohnt sich die Investitionen in eine Alarmanlage oder andere Einbruchschutzmaßnahmen. Guten Einbruchschutz gibt es aber natürlich nicht umsonst.
Es ist deshalb begrüßenswert, dass solche Investitionen in den Einbruchschutz staatlich gefördert werden, nämlich durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Bis zu 20 % Zuschuss
Die KfW fördert über ihr Programm 455-E „Altersgerecht Umbauen – Investitionsschub – Einbruchschutz“ Maßnahmen zum Einbruchschutz mit bis zu 20 %.
Förderberechtigt sind Eigentümer und Käufer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieter. Es ist nicht Voraussetzung, dass die Häuser oder Wohnungen gerade erst gebaut werden.
Der Zuschuss beträgt 20 % auf die ersten 1000 € der förderfähigen Investitionskosten und 10 % auf alle weiteren Kosten. Pro Wohneinheit ist der Zuschuss auf 1600 pro Antrag € begrenzt.
Daneben gewährt die KfW auch günstige Kredite, und zwar bis zu einer Summe von 50.000 € pro Wohneinheit.
Was wird gefördert?
- den Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren
- den Einbau einbruchhemmender Garagentore und -Zugänge
- den Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren
- den Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon- und Terrassentüren sowie einbruchhemmender Gitter und Rollläden
- den Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen
- den Einbau von Türspionen, auch elektronischen
- baugebundene Assistenzsysteme wie Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, etc.
- erforderlichen Nebenarbeiten